Ilse Aigner bemängelt Produktinformationsblätter
07.02.2013
In Schulnoten ausgedrückt sind die Produktinformationsblätter, die von den Banken und Sparkassen für die Verbraucher angefertigt werden müssen, mit Mangelhaft zu bewerten. So lautete das Fazit von Verbraucherministerin Ilse Aigner. Sie hatte von Experten von Evers & Jung sowie dem Markt- und Meinungsforschungs-Institut YouGov AG 160 Produktinformationsblätter untersuchen lassen. Zudem wurden die Meinungen von 2000 Verbraucher eingeholt.
(fw/ck) "Ich werde die Finanzwirtschaft nicht aus der Verantwortung entlassen, Kosten und Risiken von Finanzprodukten verständlich darzustellen", erklärte Ilse Aigner resolut bei der Vorstellung der Studienergebnisse. Laut Presseberichten will sich die Ministerin in der kommenden Woche mit den Vertretern von Banken und Verbraucher-Organisationen an einen Tisch setzten und die Defizite explizit beleuchten. Die aktuellen Ergebnisse decken sich mit den Auswertungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin), die im Dezember 2011 ebenfalls die Gestaltung der Produktinformations-Blättern bemängelt hatte. Die BaFin hatte je 120 bis 130 Produktinformations-Blätter zu Aktien, Anleihen und zu einem Zertifikat mit marktbreitem Börsenindex als Basiswert ausgewertet. Die Angaben der Verbraucher untermauerten zudem den Protest von Ilse Aigner. Rund drei Viertel aller befragten Verbraucher hätten den Beipackzettel für ihre Anlageentscheidung als wichtig oder eher wichtig eingestuft. Die Verbraucherschutzministerin bemängelt, dass bei 43 % der untersuchten Blätter Angaben fehlten dafür aber überflüssige und unzulässige Angaben enthalten sein. Des Weiteren wäre weniger als die Hälfte der Produktinformationsblätter so gestaltet worden, dass man sie miteinander vergleichen könne. "Falls es der Finanzwirtschaft im Laufe des Jahres nicht gelingen sollte, zu einer Verbesserung und Vereinheitlichung zu kommen, "werde ich mich dafür einsetzen, den Inhalt der Produktinformations-Blätter noch konkreter durch Rechtsverordnung vorzuschreiben", so das Urteil von Ilse Aigner.

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